rbschafts- und Schenkungssteuer in der Praxis - Clubabend bei FACT Steuer-, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung - Melsungen
Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Praxis - Clubabend bei FACT Steuer-, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung
Kassel, 04.09.25 - 13,3 Milliarden Euro, so viel Erbschafts- und Schenkungssteuer flossen im Jahr 2024 an den Staat und markierten damit einen neuen Höchstwert. Zum Thema der Nachlassregelung begrüßte unser Lionsfreund Lutz Kleinwächter mit seinem Team der FACT Steuerberatung die Melsunger Lions zum Clubabend in den Räumen der Beratungsgesellschaft. In seiner Vorstellung des Unternehmens, welches mit über 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sich neben der Steuer- und Wirtschaftsberatung für Privatpersonen und Unternehmen auch auf Themen wie Unternehmensnachfolge und Nachlassregelung fokussiert. Hierbei arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kompetenzfeldern Steuer, Wirtschaft und Recht interdisziplinär zusammen.
13,3 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer im letzten Jahr zeigen, dass das vererbte Vermögen Jahr für Jahr steigt. „Häufig ist den Erblassern nicht bewusst, dass beim Vererben der Vermögenswerte und Immobilien sehr schnell die Freigrenzen erreicht sind und dann plötzlich Erbschaftssteuer im zweistelligen Prozentbereich für die Erben auf das Vermögen anfällt“, warnt Lutz Kleinwächter. In seinem Vortrag erklärt er auf, welche Freibeträge für die Erben gelten und zeigt auch Möglichkeiten zur Reduzierung. „Die beste Form der Reduzierung der Steuerlist ist Heirat“, konstatiert Lutz Kleinwächter mit einem Augenzwinkern. „Damit erhöht sich der Freibetrag schon von 20.000 Euro für einen Lebenspartner auf 500.000 für den Ehepartner“. Doch auch das beliebte „Berliner Testament“, bei dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen kann dazu führen, dass das vererbte Vermögen die Freigrenze überschreitet und der hinterbliebene Partner Erbschaftssteuer entrichten muss. Um die Steuerlast zu vermeiden oder zu mindern, zeigt er weitere Möglichkeiten, vom richtigen Vorgehen bei einer Schenkung zu Lebzeiten bis hin zur Einrichtung eines sogenannten „Familienpools“, einer Kommanditgesellschaft, in die das Vermögen eingebracht wird und vom Vermögensinhaber durch Einsetzen der Familienmitglieder und Nutznießer verwaltet werden kann. Und noch ein Tipp: „Spielen Sie einmal für sich Probesterben, das heißt, listen Sie Ihre Vermögenswerte auf und die gewollte Verteilung auf die Erben. Dabei lässt sich schnell erkennen, bei wem welche Steuerlast anfällt.“
Das Interesse am Thema war auf jeden Fall riesig, wie sich am vollbesetzten Saal gezeigt hat. Viele Notizen wurden gemacht und im Anschluss noch eine lebhafte Diskussion rund um das Thema Erben und Schenken geführt.
Herzlichen Dank an Lutz Kleinwächter und das Team der FACT für den interessanten Vortrag und eure Gastfreundschaft.